Feuerteufel
Um Elend und Armut der Großstadt zu entfliehen, sind Jack Brown und seine Schwester Mary in den Wilden Westen gezogen, wo »Texas Jack« als Kundschafter arbeitet. Ein Bruder ist seit langem verschollen. Die Geschwister verbringen glückliche Tage, bis eines Tages die brutale Feuerteufel-Bande auftaucht, Siedler und Banken überfällt und eine Spur der Verwüstung hinterlässt. Bei einer Schießerei mit den Feuerteufeln kommt auch Marys Geliebter ums Leben. Jack schwört Rache, setzt sich auf die Spur der Banditen und nimmt ihnen im Alleingang ihr Diebesgut wieder ab. Nach erbitterten Kämpfen gelingt es ihm, einen der übelsten Banditen zu stellen. Da erkennt er, dass der Bandit sein verschollener Bruder Tom ist, der vor Jahren aus der Not heraus zum Verbrecher wurde und seine alte Familie vergessen hat. Als Tom die Wahrheit erkennt, nimmt er sich aus Reue das Leben. Texas Jack aber hat für Ruhe und Ordnung im Westen gesorgt und kann nun auch endlich Ruth, die Tochter des Landrichters, heiraten.
To escape hardship and poverty in the city, Jack Brown and his sister Mary migrate to the Wild West, where »Texas Jack« works as a scout. The siblings lead a happy life until one day a brutal gang named »Feuerteufel« comes to town, raids the bank and robs settlers that live nearby, leaving a trail of destruction. In a shootout with the bandits, Mary’s lover gets killed. Jack swears to take revenge and chases the villains. Singlehandedly, he manages to take their loot and after a number of fierce fights he is able capture one of the most atrocious bandits. Only then does Jack realize that the bandit is his long lost brother Tom, who when things had taken a turn for the worst, saw crime as the only way out and had all but forgotten his family. When Tom grasps the truth he kills himself out of remorse. In the meantime, Texas Jack has restored law and order in the West and can finally marry Ruth, the daughter of the district judge.
Filmprüfstelle München München, den 30. Dezember 1920
Entscheid
Die öffentliche Vorführung des Bildstreifens im deutschen Reiche wird verboten.
Begründung.
Der Bildstreifen zeigt in zwei aneinander anschließenden Erzählungen ein abschreckendes Verbrecherleben, zuerst den vollendeten Verbrecher mit seiner Bande »Feuerteufel« bei Ausübung einer Reihe von Verbrechenstaten, dann den werdenden Verbrecher, der, durch Not und schlimme Gesellschaft verführt, seine ersten Schandtaten verübt. Trotz des umgebenden kleinen Rahmens reiht sich nackt und ohne jedes kleinste künstlerische Beiwerk (abgesehen von den paar gestohlenen Original-Cowboyscenen) Tat an Tat, roh und in widerlichem Verbrecherstil gegeben. Die Vergrößerungen des Bandenführers wirken des öfteren direkt hässlich. Einem solchen Machwerk gegenüber musste die Kammer aus dem Gesetz für sich das Recht ableiten, dasselbe wegen verrohender und entsittlichender Wirkung zu verbieten. Nach einstimmiger Ansicht wäre es unverantwortlich, diesem Film etwa aus der Erwägung, daß vielleicht schon ähnliche Filme die Zensur passiert haben, Nachsicht angedeihen zu lassen. Handlung und Spiel sind ganz offenkundig für moralisch minderwertige Kinobesucher gearbeitet und spekulierten durch die gehäufte Darstellung von Scheußlichkeiten aller Art auf deren niedrigste Instinkte, die dadurch befriedigt und aufgepeitscht werden sollen. Ohne Zweifel wird jedes gut geführte Lichtspieltheater und jeder normale Kinobesucher einen derartigen Schundfilm mit Entrüstung ablehnen. Bei Beurteilung der entsittlichenden Wirkung war also von dem Mob der Gesellschaft auszugehen, und für diesen ist auch ein geringfügiger Anstoß, dem ein anständiger Mensch ohne weiteres standhält, genügend, um bei ihm unsittliche und schädliche Wirkungen auszulösen. Menschenleben, Eigentum, Ehrlichkeit sind heute leider bei vielen unbekannte Begriffe. Der gegenwärtige Film schlägt diesen Begriffen direkt ins Gesicht und hilft das bisschen etwa noch vorhandene Gefühl vollends untergraben.
Wenn auch vom Hersteller bereits 500m der krassesten Scenen freiwillig entfernt wurden, konnte doch die Kammer nicht anders entscheiden als geschehen.
Film-Oberprüfstelle
Berlin, den 4. März 1921
Entscheidung
Die Beschwerde gegen die Entscheidung der Filmprüfstelle München vom 29. Dezember 1920 wird zurückgewiesen.
Entscheidungsgründe.
Inhalt des Bildstreifens ist eine Indianergeschichte, wie sie in der jugendlichen Personen zugänglichen Schundliteratur früher üblich ist: die »Feuerteufel« sind eine Verbrecherbande, die im wilden Westen mit Morden und Sengen die Arbeit der Farmer stört, Banken beraubt, Masken vor dem Gesicht, in die Behausungen der Landbewohner eindringt, wahllos tötet und Menschen verschleppt, Brücken sprengt und in irgendwelchem Zusammenhang mit Indianerbanden durch 7 lange Akte ihren Unfug treibt, bis dann endlich der Hauptträger der Handlung in dem Führer der Feuerteufel seinen eigenen Bruder erkennt, der vor Jahren wegen Eigentumsvergehen flüchtig geworden ist. Der Bruder nimmt sich das Leben, der Hauptträger der Handlung wird als Held gefeiert.
Ganz abgesehen davon, dass eine Reihe von Einzeldarstellungen, Erschießungen und Brandstiftungen nach Ansicht der Kammer geeignet sind, entsittlichend und verrohend zu wirken, stellte sich die Kammer auf den Standpunkt, dass hier der Fall einer entsittlichenden Wirkung auch nach folgender Richtung gegeben sei: unter einer entsittlichenden Wirkung sei nicht etwa nur zu verstehen, dass aus einem guten Menschen ein minder guter Mensch geschaffen werde, dass ein unverbildeter Mensch zu geschlechtlichen Verirrungen oder zur Begehung strafbarer Handlungen verleitet werde, eine entsittlichende Wirkung läge auch dann vor, wenn ein Bildstreifen wie der hier in Frage kommende vermöge der kolportagemäßigen Gedankenlosigkeit und des geistigen Tiefstandes seines Inhalts Menschen in jüngeren Lebensjahren, die zu Tüchtigkeit und geistiger Bildung erzogen werden sollen, dazu verleitet, an der Abgeschmacktheit und geistigen Stumpfheit solcher Darbietungen Gefallen zu finden, wobei die Kammer die weitere Feststellung nicht unerwähnt lassen wollte, dass es namentlich die ungebührliche Länge des Bildstreifens sei, aus der heraus ganz besonders eine Wirkung dieses geistigen Tiefstandes zu erwarten sei. Es erschien der Kammer nicht möglich, Ausschnitte anzuordnen, ohne den Zusammenhang der Geschehnisse damit zu stören. Die Beschwerde war danach zurückzuweisen.
gez. Bulcke
Leiter der Film-Oberprüfstelle