Seine Hoheit Genosse Staat.
Filmzensur in der DDR
Die Lizenz- und Zulassungspflicht als Bestandteil der Kulturbehörde sichert das Staatsmonopol für Produktion, Distribution und Präsentation von Film in der DDR und stellt Filmzensur in den Farben der DDR dar. Die Geschichte dieser Einrichtung von der Militärzensur in der Besatzungszeit über die Diskussion verschiedener Modelle bindet schließlich die Filmzensur an das sowjetische Modell und also die Aneignung des Staates durch die SED.
Das Ministerium für Kultur, geschaffen zur Förderung der Künste und der Unterstützung der Künstler, wird für die Staatskontrolle, also für Zensur instrumentalisiert. Dabei bildet es seine Zwiegestalt aus: Der Leiter der Zulassungs-, also Zensurbehörde ist in persona Film-Chefproduzent von Staats wegen und zuständig dafür, dass Filme produziert bzw. aus der Weltfilmproduktion eingeführt und in das Kinoprogramm aufgenommen werden.
Die Verkopplung von Institution, Ideologie und Moral zeitigt seltsame Koalitionen zwischen Staat und Kunst, Funktionären und Künstlern. Selbstzensur wird zum Schatten des Produktionsprozesses. Sie bildet eine äsopische Sprache aus, die vom Publikum verstanden wird, aber zu einer Sublimierung der Filmsprache führt und eher hemmend als förderlich für den DEFA-Film ist. Das Zulassungs-, also Zensurverfahren mitsamt seinen Institutionen wird erst unter der Modrow-Regierung Ende 1989 abgeschafft.