„... nicht zur Vorführung in Deutschland geeignet…“
Signifikante Filmvariationen durch bundesdeutschen Verleiher in den 1950er Jahren
In den 1950er Jahren war es eine gängige Praxis von Verleihern, Filme für das bundesdeutsche Publikum zu verändern. Am Beispiel der deutschen 1952er Fassung des Films Casablanca (USA 1942) lässt sich exemplarisch zeigen, wie und warum das geschah. Der Eingriff in den Film ist in diesem Fall sehr umfangreich, weil der gesamte Komplex des Nationalsozialismus entfernt werden sollte.
Diese tief greifende Veränderung wurde vom Verleiher, der Warner Bros. Continental Inc., verantwortet und war der FSK bei der Vorlage des Films nicht bekannt. Der Film wurde in Deutschland überhaupt nur eingesetzt, weil Ingrid Bergman außerordentlich populär war – ansonsten wäre die Veränderung wohl zu aufwendig gewesen. Die Veränderung selbst wurde vorgenommen, weil die Originalfassung dem Verleiher „nicht mehr zeitgemäß und nicht zur Vorführung in Deutschland geeignet“ schien.
Für den Verleiher war die signifikante Filmvariation vor allem aus kommerziellen Gründen notwendig, um die Akzeptanz des Films beim deutschen Kinopublikum zu erhöhen. Filmverleiher veränderten Filme zwar teilweise in vorauseilendem Gehorsam gegenüber der FSK, immer aber mit Rücksicht auf das Publikum. Dieses unterschied sich in den 1950er Jahren in demografischer Hinsicht nicht signifikant von der Gesellschaft. Verleiher, die in den 1950er Jahren Filme signifikant variiert haben, waren – wie die FSK auch – weniger Zensoren im klassischen Sinn als Seismografen der öffentlichen Meinung.