Politische Filme – Politische Zensur?
Die SPD als Filmproduzentin und Zensurgesetzgeberin
Gegen Mitte der 1920er Jahre begann die Sozialdemokratische Partei Deutschlands, Filme für parteipolitische Zwecke herzustellen. Der dafür eingerichtete »Film- und Lichtbilddienst« der SPD produzierte zwischen 1924 und 1931 Kulturfilme über die Aktivitäten der organisierten sozialdemokratischen Arbeiterbewegung sowie Wahlwerbe- und Propagandafilme. Dabei unterlag die SPD, wie jeder andere Filmproduzent in Deutschland auch, der reichsweiten Filmzensur. Zugleich hatte die Partei einen beträchtlichen Einfluss auf die Filmzensurgesetzgebung der Weimarer Republik: Das Reichslichtspielgesetz wurde am 12. Mai 1920 von einem Reichstag mit sozialdemokratischer Mehrheitsfraktion verabschiedet, unter Vorsitz des der SPD angehörenden Reichstagspräsidenten Paul Löbe, und nicht zuletzt unter dem sozialdemokratischen Reichskanzler Hermann Müller.
Dies verhinderte nicht, dass auch Filme der SPD in Konflikt mit der Zensur gerieten, wie insbesondere die Auseinandersetzungen um Zulassung, Verbot, erneute Zulassung und schließlich Teilverbot des Anti-Nazi-Trickfilms Ins Dritte Reich (1930) zeigen. Welchen teils wenig verlässlichen Wert die sogenannte Tendenzklausel, nach der Filme wegen ihrer politischen und weltanschaulichen Tendenz allein laut Reichslichtspielgesetz nicht verboten werden sollten, in der politischen Praxis – insbesondere unter dem Einfluss der konservativen Präsidialkabinette seit 1930 – hatte, wurde in der SPD spätestens in diesen Auseinandersetzungen erkannt.
Ihre Janusköpfigkeit als – wenn auch kleine – Filmproduzentin einerseits und als an der Filmzensurgesetzgebung beteiligter politischer Akteur andererseits macht die SPD zum lohnenden Ziel einer eingehenderen Betrachtung von Filmzensurpolitik und Filmzensurpraxis. Der Vortrag zeichnet die parteiinterne Diskussion um das Reichslichtspielgesetz nach und gibt einen kurzen Überblick über die Filmaktivitäten der SPD in den 1920er Jahren. Schließlich soll anhand des Zensurskandals um Ins dritte Reich erörtert werden, wie sich politische Machtlagen und Filmzensurpraxis konkret zueinander verhielten, und welche im und durch den Film gemachten manifest (partei-)politischen Botschaften im Jahr 1931 »politisch korrekt« waren, und welche nicht.